Im September letzten Jahres hatte ich an dieser Stelle darüber informiert, dass die Stadt Braunschweig die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes plant und darin das Verstecken und Suchen von Geocaches verbieten will. Nach einer ersten Welle der Aufregung und der Gründung einer lokalen Interessengemeinschaft pro Geocaching, ist es mittlerweile sehr ruhig um das Thema geworden. Daher habe ich nun nach einem guten halben Jahr einmal bei der zuständigen Behörde den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit erfragt und habe folgende Mitteilung (Auszug) von der zuständigen Sachbearbeiterin erhalten.
Die geplante Verordnung über das „Rautheimer- und Mascheroder Holz“ beinhaltet kein absolutes Verbot mehr. Die überarbeitete Fassung enthält nun unter § 4 Freistellungen folgende Formulierung:
„Freigestellt ist das Aufsuchen und Verstecken von Geocaches mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde.“
Dies bedeutet, dass eine einmalige Zustimmung für das Verstecken eines Geocaches (an Wegen) erforderlich ist. Die Zustimmung beinhaltet dann auch das Aufsuchen dieses Caches durch die Allgemeinheit.
Damit ist ein generelles Geocachingverbot in dem betroffenen Gebiet vom Tisch, vorausgesetzt die Verordnung wird nach Abschluss der Planungsphase vom Stadtrat bestätigt und entsprechend veröffentlicht. Ich finde diese Entscheidung sehr gut. Den Geocachern kommt der zuständige Fachbereich der Stadt Braunschweig damit entgegen und behält sich gleichzeitig ein Vetorecht vor, um ggf. Caches, die nicht in ein NSG gehören, zu unterbinden. Mit dem sich abzeichnenden Kompromiss, scheint sich dieser Fall zu einem positiven Beispiel im Hinblick auf Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Geocachern und Naturschutzbehörde zu entwickeln.